Tätigkeitstheorie

Tätigkeitstheorie: die theoretische Fundierung der Biografie-Arbeit

Die Tätigkeitstheorie A.N. Leontjevs (1903 – 1979) halten wir für besonders geeignet, um Biografie-Arbeit, einen Ansatz kritischer Sozialer Arbeit, zu fundieren. Diese Theorie erlaubt eine umfassende Deutung der zu untersuchenden psycho-sozialen Realität, ist in sich widerspruchsfrei und, für die Sozialarbeitswissenschaften besonders wichtig, sie eröffnet Perspektiven für eine kritische und produktive Praxis Sozialer Arbeit. Sie macht es so möglich, (soziale) Wirklichkeit wirklich, d.h. umfassend, zu verstehen und professionelles Handeln nachhaltig zu gestalten. Wie das geht, wollen wir an Leontjevs Bestimmung des Verhältnisses von Individuum und Gesellschaft darstellen.

Für den unvoreingenommenen Blick scheint klar: Individuum und Gesellschaft können immer nur im Verhältnis, nur aufeinander bezogen, gedacht werden. In den bürgerlichen Subjekt- und Sozialwissenschaften gelingt das allerdings selten.In der Regel werden beide analytische Einheiten als einander antagonistisch gegenüberstehende Qualitäten begriffen (warum das so ist: dazu z.B. Tomberg 1971, Tomberg 1973). Diese Entgegensetzung verunmöglicht nachgerade eine Verhältnisbestimmung. Als (Schein-) Lösung bietet sich an, eine der Dimensionen erst gar nicht zu thematisieren. So dominieren in der Geschichte der Psychologie z.B. von Beginn an ungesellschaftliche und ahistorische (z.B. ontologische und biologische) Subjekt-Konstruktionen (kritisch dazu z.B. Jaeger / Staeuble 1978, Jüttemann 1986, Mattes / Rexelius 1986). Allenfalls findet sich die Perspektive der Gesellschaftlichkeit des Individuums etwas unterbelichtet in der Subdisziplin „Sozialpsychologie“. In der soziologischen Theoriebildung dagegen wird dem Subjekt in der Regel kaum Aufmerksamkeit gewidmet (außer in Randdisziplinen wie Mikrosoziologie, qualitative Sozialforschung etc.).

Im Ergebnis gleich, stehen sich deshalb in den meisten subjekt- und sozialwissenschaftlichen Theorien in den verschiedenen Varianten das a-soziale Subjekt und eine ent-individualisierte Gesellschaft („Struktur“) fremd bis unversöhnlich gegenüber. Menschen können nicht als eigenständige, handelnde, ihrem Wesen nach gesellschaftliche Subjekte gesehen werden, Gesellschaft nicht als Ort und Produkt der Gestaltung durch ebendiese Subjekte. Der Blick auf Veränderung und Veränderbarkeit ist verstellt, der jeweilige Status Quo wird zur Naturtatsache stilisiert (vgl. z.B. Roer 2010, 55).

Anders bei Leontjev: bei ihm werden Subjekt und Gesellschaft, vermittelt über das Konstrukt „Tätigkeit“, als dialektische Einheit gefaßt. Indem das Subjekt in seiner Tätigkeit fortwährend zwischen sich und seiner Welt vermittelt, erschafft es sich und seine Welt (damit auch die Gesellschaft) ständig neu. Subjekte werden so in ihrer psychischen Einmaligkeit wie in ihrer Gesellschaftlichkeit und Historizität gesehen, Gesellschaft wird verstanden sowohl als Struktur als auch durch Subjekte hergestellt.

Eine solche Theorie kann sowohl subjektive wie gesellschaftliche Ist-Zustände und Veränderungen eindeutig als Prozesse bzw. als Bewegung beschreiben. So werden sie nachvollziehbar, in ihrem Gewordensein, wie in ihrer Veränderbarkeit. Zugleich lassen sie sich als Produkt struktureller Entwicklung und individueller Tätigkeit bestimmen.

Warum ist ein solches Denken nun für die Sozialarbeitswissenschaften nützlich? Anders als in anderen Subjekt- und Sozialwissenschaften besteht in dieser Disziplin weitgehend Konsens darüber, daß Soziale Arbeit immer sowohl individuelle Hilfe / Unterstützung als auch die Umsetzung sozialpolitischer Zielsetzungen umfaßt. Die Arbeit an der Schnittstelle Individuum – Gesellschaft (in der Sozialen Arbeit konkretisiert als Verhältnis “Klient*in versus hoheitlich agierende Institutionen der Sozialverwaltung“), ist für die Sozialarbeitswissenschaften also konstitutiv; sie wird in den meisten Theorien auch geleistet. Allerdings führen die Ergebnisse in der Regel eher zu Problemen als zu Lösungen.

Exemplarisch soll das verdeutlicht werden an der Theorie des doppelten Mandats 1, der Bestimmung Sozialer Arbeit als einer Profession, mandatiert durch den Staat einerseits und durch die Klient*innen andererseits. Dieses Konstrukt (vgl. z.B. Lutz 2020), in den 80ern entwickelt, ist eine Säule des Selbstverständnisses der Profession und Disziplin. Aktuell wird der Ansatz z.B. im Zusammenhang mit dem Kinderschutzthema stark diskutiert (z.B. Kelle / Dahmen 2019, Deichmann 2020). Das erste Mandat (Mandat des Staates, in der Theorie des doppelten Mandats definiert als Kontrolle) beschreibt die gesellschaftliche Dimension sozialarbeiterischen Handelns. Das zweite Mandat (das der Klient*innen, in dem Ansatz = Hilfe) benennt die subjektive Dimension. Beide Mandate sollen im professionellen Handeln gleichwertig sein. Soziale Arbeit würde danach einerseits durch gesellschaftliche Strukturen, andererseits durch die Intentionen, Bedürfnisse etc. der betreffenden Subjekte (Klient*innen) bestimmt, also auf zwei Ebenen stattfinden.

Aber wie verhalten sich die beiden Mandate zueinander? Meist ist in diesem Zusammenhang die Rede von einem Spannungsverhältnis. Das vermittelt, daß beide Dimensionen in einer konflikthaften Beziehung zueinander stehen (können), die auch als Strukturproblem oder „prinzipielle Widersprüchlichkeit“ (Lutz 2020) beschrieben wird. Wie dieses Verhältnis genau zu denken ist, welches Mandat sich wann, wie und warum „durchsetzt“ und welche Folgen das für die Realisierung des je anderen Mandats hat, ist in der Regel nicht Gegenstand der Analyse. Das erstaunt umso mehr, als sich diese Leerstelle mit einer sehr naheliegenden Frage schließen ließe, nämlich der, wie Interventionen in der Sozialen Arbeit überhaupt zustande kommen.

Praktiker*innen wie Theoretiker*innen sind sich darin einig, daß das staatliche Mandat (Kontrolle) dem klientelischen Mandat (Hilfe) immer vorgelagert ist, es löst die Intervention erst aus: ohne Kontrollbedarf keine Hilfsmaßnahmen. Daraus folgt u.a.: „Hilfe“ wird in ihrer Form, quantitativ und qualitativ, immer durch „Kontrolle“ bestimmt. In welcher Weise das genau geschieht, läßt sich anhand der einschlägigen sozialpolitischen Gesetze, Verordnungen, Durchführungsbestimmungen etc. klären. Erwartungen, Wünsche etc. der Klient*innen können nur im Rahmen dieser Vorgaben berücksichtigt werden. In jedem Fall kann die Hilfe nur gewährt werden, wenn das Anliegen auf dem Wege der Antragstellung so in ein Defizit umdefiniert wird, daß staatlicher Handlungsbedarf vorliegt (zugespitzt: auf diese Weise vollzieht sich staatliche Enteignung der Rechte der Klient*innen). So wird die gesamte Intervention dominiert von der für alle staatlich autorisierten sozialen Maßnahmen geltenden Zielsetzung der Normalisierung.

Das faktische Mißverhältnis zwischen gesellschaftlicher Determination und subjektiven Einflußmöglichkeiten spiegelt sich schon in der Tatsache, daß das erste Mandat real vorhanden = ausformuliert, damit überprüfbar ist, während das zweite Mandat nicht in einer objektivierten Fassung existiert.Vielmehr scheint es dem Selbstverständnis der Sozialen Arbeit als helfender Profession zu entstammen. D.h. Soziale Arbeit ist Normalisierungsarbeit. Diese Tatsache ist, je nach Arbeitsfeld stärker oder schwächer ausgeprägt, deutlicher oder weniger deutlich erkennbar, direkter oder indirekter, lässt sich aber als Prinzip über alle Differenzierungen hinweg nachweisen.

Wenn also Fakt ist, daß das erste Mandat die reale Kraft im professionellen Prozess ist, das zweite real eine goodwill Erklärung, eine ideologische Setzung, dann fragt sich, was die Erzählung von der Mandatierung Sozialer Arbeit durch Klient*innen wirklich sagt. Indem diese Rede, wie gezeigt, einen so geringen Anhalt an der Empirie hat, wirft sie hauptsächlich Fragen und Zweifel an ihrer Stringenz auf und verweist so ständig auf das, was sie eigentlich verschleiern soll: Soziale Arbeit ist und bleibt ein sozialpolitisches Steuerungsinstrument2.

Ähnliche Tendenzen der Verschleierung der dunklen Seiten der Provenienz der Profession finden sich auch in vielen anderen Theorien des sozialarbeitswissenschaftlichen Mainstreams. Insofern sie sich nicht wirklich konsequent von dem obrigkeitsstaatlichen Modell Sozialer Arbeit verabschieden, eignen sie sich auch nicht wirklich als wissenschaftliche Begründungen für eine Praxis, die sich von den Klient*nnen her bestimmt, und damit dem Anspruch kritischer, gesellschaftsverändernder Sozialer Arbeit genügt.

Könnte demgegenüber Leontjevs Tätigkeitstheorie die Grundlegung für eine solche kritische Soziale Arbeit liefern? Tätigkeitstheoretisch würden wir dabei von der Annahme zweier tätiger Subjekten ausgehen. Beide, Professionelle wie Klient*in, wären innerhalb ihrer Welten permanent in Prozesse der Aneignung und Vergegenständlichung involviert. Auf diese Weise nimmt die Analyse immer zugleich die Tätigkeit der Subjekte und die Strukturen der gesellschaftlichen Räume, innerhalb derer sie tätig sind, in den Blick. Diese Konstruktion führt dazu, beide Protagonist*innen als Persönlichkeiten und Expert*innen ihres jeweiligen Lebens zu betrachten. Dabei würden sie mit sehr unterschiedlichen Zielsetzungen, Mitteln, Möglichkeiten etc. agieren. Aus einem Widerspruch zwischen vermeintlich zwei Mandaten wird nach dieser Lesart der Widerspruch zwischen zwei autonomen, miteinander agierenden Subjekten: der Widerspruch zeigt sich, lässt sich analysieren und vielleicht auch bearbeiten.

Offen bleibt in der Konstruktion die Frage, wie die beiden so unterschiedlichen Protagonist*innen real miteinander handeln. Leontjev hat seine Theorie der Persönlichkeitkonsequent historisch und gesellschaftlich als Allgemeine Psychologie entwickelt; eine interpersonelle Perspektive ist nicht Gegenstand seiner Theorie, kann aber, wegen der historisch-materialistischer Fassung, aus ihr extrapoliert werden. Das wollen wir im Folgenden ansatzweise versuchen.

Miteinanderhandeln, Interaktion, Interpersonalität meint die Wechselwirkung zwischen agierenden Subjekten. Nicht die einzelnen Akteur*innen sind Gegenstand der Untersuchung, sondern die Bewegung zwischen ihnen. Analog Leontjevs Verständnis von Tätigkeit als einem „…Prozeß, in dem die wechselseitigen Übergänge zwischen den Polen ‚Subjekt – Objekt‘ verwirklicht werden.“ (Leontjev 1979, 83), kann man sagen: das interpersonelle Geschehen ist der Prozeß der wechselseitigen Übergänge zwischen unterschiedlichen Akteur*innen (Subjekten, Gruppen usw.). Dieser Prozess läßt sich beschreiben als dialektische Bewegung, als Bewegung von Widersprüchen und durch Widersprüche, die dem Prozeß seine spezifische Qualität und Richtung (im Sinne von Entwicklung) geben.

Das Menschenbild der Tätigkeitstheorie und die Hypothese „Interaktion als Prozess der Übergänge zwischen Akteur*innen“ sensibilisieren für das Typische interpersoneller Prozesse in der Sozialen Arbeit: die Asymmetrie hinsichtlich der Ressourcen und Gestaltungsmöglichkeiten sowie die große (aus dieser Asymmetrie resultierende) gegenseitige Fremdheit der Protagonist*innen. Das erklärt, warum sich in solchen Interaktionen oft besonders scharfe bis antagonistische (die Wechselwirkungen dominierende) Widersprüche herausbilden (vgl. z.B. Roer / Maurer-Hein 2019).

Dieser Ansatz bietet nicht nur die Möglichkeit, professionskritisch Gründe für Erfolg und Scheitern sozialarbeiterischer Intervention zu erkennen, er eignet sich auch zur Begründung einer kritischen Praxis Sozialer Arbeit (z.B. Roer / Maurer-Hein 2019). Wenn die Bewegung zwischen den Protagonist*innen in den Mittelpunkt der Anayse gestellt wird, heißt das für die Professionelle, immer zugleich sich und die Klientin im Blick zu haben, beide als gleichwertige Akteur*innen wahrzunehmen, mit allem, was sie in ihrer Unterschiedlichkeit ausmacht: ihren Persönlichkeiten, ihrem Gewordensein, ihren Lebenswelten, den unterschiedlichen Zugängen zur „Hilfe“-Situation etc. Eine solche berufspraktische Perspektive ist durchaus nicht selbstverständlich. Sie weicht deutlich von dem herkömmlichen Vorgehen ab, das zunächst und vor allem auf Veränderung der Situation der Betroffenen zielt, womit die Zielperson als Gegenüber und Gegenstand der Bemühung notwendig zur passiven Größe wird.

Wenn die pädagogische Intervention als Bewegung zwischen zwei (unterschiedlichen) Protagonist*innen gesehen wird, heißt das auch, diese Bewegung als Ko-Produktion (Ko = gemeinsam von Anfang an; Produktion = Tätigkeit als Prozess) zu begreifen und den professionellen Prozess entsprechend zu gestalten. Ko-produktive sozialarbeiterische Praxis gilt unstrittig als Format nachhaltigen Handelns (sie wird z.B. in den meisten Empowerment-, Recovery-, Partizipations-, etc. Ansätzen thematisiert) und kann damit auch kritische Soziale Arbeit anleiten. Aus der Sicht auf sozialarbeiterische Intervention als Bewegung zwischen Protagonist*innen läßt sich zudem eine Methode professionellen Handelns ableiten, die lehrbar und überprüfbar ist.

An anderer Stelle (Roer / Maurer-Hein 2019) haben wir gezeigt, daß in der Sozialen Arbeit Interaktionen aufgrund prinzipieller, aber gewöhnlich nicht thematisierter Widersprüche oft in unproduktive Prozesse der Stagnation und Entfremdung münden. Um zu begreifen, was da passiert und wie, ist es notwendig, gerade auch die Widersprüche tätigkeitstheoretisch in den Blick zu nehmen.

Auf den Widerspruch sehen heißt, nicht nur sehen, was geht (s.o. = die Ko-Produktion) sondern auch sehen, was nicht geht, das heißt: objektive und subjektive Hindernisse und Widersprüche auf seiten beider Protagonist*innen und in der Interaktion zwischen ihnen benennen, sie so zum Gegenstand der Ko-Produktion zu machen, um auf diese Weise doch wieder mit ihnen umgehen zu können (indem sie, wo möglich, behoben werden oder stehen gelassen oder aus der Maßnahme ausgeklammert werden, oder…). Wesensmäßige und Schuldzuschreibungen (= klassische „Bremsklötze“ für eine produktive Beratung und Unterstützung) können in einem solchen Verfahren gar nicht entstehen.

Beim Sichten des Unthematisierten kann die Professionelle allerdings auch auf Widersprüche stoßen, die sie wirklich für unlösbar und prinzipiell kontraproduktiv hält. In solchen Fällen kann sie die Maßnahme in der bisherigen Form beenden und unter Umständen auf nicht-pädagogischem Weg weiter an dem Problem arbeiten, z.B. politisch (was natürlich nicht heißen soll, daß sie nicht auch ohne die Erfahrung solch gravierender Fallprobleme politisch aktiv sein kann). Arbeiten an und mit Widersprüchen hilft damit, professionelle Spielräume auszuloten und zu erweitern.

Lit.:

Bernal, John Desmond (1978) Sozialgeschichte derWissenschaften, Bd.1 Entstehung und Wesen der Wissenschaften, die Wissenschaften im Altertum, die Wissenschaften im Zeitalter des Glaubens, Reinbek: Rowohlt

Deichmann, Carina (2020) Das Doppelmandat in der sozialen Arbeit. Spannungsverhältnis zwischen Hilfe und Kontrolle, München: GRIN Verlag

Kelle, Helga / Dahmen, Stephan (hg.) (2019) Ambivalenzen des Kinderschutzes. Empirische und theoretische Perspektiven. Weinheim und Basel: Beltz Juventa

Jaeger, Siegfried / Staeuble, Irmgard (1978) Die gesellschaftliche Genese der Psychologie, Frankfurt/M. / New York: Campus

Leontjev, Alexej N. (1979) Tätigkeit Bewußtsein Persönlichkeit, Berlin/Ost: Verlag Volk und Wissen

Lutz, Ronald (2020) Doppeltes Mandat (online) Socialnet Lexikon, Bonn: socialnet 13.01.2020, Zugriff: 17.09.2021

Mattes, Peter / Rexilius, Günter (1986) Über die Wissenschaft Psychologie und die, die sie betreiben, in: Grubitzsch, Siegfried / Rexilius, Günter (hg.) Psychologie. Theorien, Methoden, Arbeitsfelder. Ein Grundkurs, Reinbek: Rowohlt, S.681-698

Roer, Dorothee / Maurer-Hein, Renate (2019) Treffen zwei tätige Subjekte aufeinander- die tätigkeitstheoretische Sicht auf Interaktion in der Sozialen Arbeit, in: Tätigkeitstheorie. Journal für tätigkeitstheoretische Forschung in Deutschland, Heft 15, 2019, S.139-168

Roer, Dorothee (2010) Selbstverständlich können marginalisierte Menschen (wieder)sprechen! Aber: Können wir sie auch verstehen? In: Dege, Martin / Grallert, Till / Dege, Carmen / Chimirri, Niklas (hg.) Können Marginalisierte (wieder)sprechen? Zum politischen Potenzial der Sozialwissenschaften, Gießen: Psychosozial-Verlag, S.53-78

Staub-Bernasconi, Sylvia (2018) Soziale Arbeit als Handlungswissenschaften auf dem Weg zu kritischer Professionalität. 2. vollständig überarbeitete u. aktualisierte Ausgabe, Opladen: Verlag Barbara Budrich

Tomberg, Friedrich (1971) Was heißt Bürgerliche Wissenschaft, Das Argument 13, 461-475

Tomberg, Friedrich (1973) Bürgerliche Wissenschaft. Begriff, Geschichte, Kritik, Frankfurt/M.: Fischer

1 Wir vernachlässigen an dieser Stelle die Theorie von drei Mandaten (= Tripelmandat, vgl. z.B. Staub-Bernasconi 2018 ). Das dritte Mandat (= die wissenschaftliche und ethische Selbstverpflichtung der Profession) ist nach unserem Verständnis weniger ein Mandat im eigentlichen Sinn, als vielmehr eine moralisch-ethische Meßlatte zur Bewertung des eigenen Tuns bzw. zur Abwehr von Zumutungen seitens des ersten Mandats.

2 Dieses Paradoxon tritt noch deutlicher hervor, wenn man die Erzählung um das dritte Mandat (die an den Menschenrechten orientierte Selbstmandatierung der Profession) erweitert.